Muswiese

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Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese

Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich der Muswiese müssen die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch eine Polizeiverordnung erhöht werden.

Diese regelt unter anderem ein Verbot zum Mitbringen, Nutzen, Bereithalten und Verteilen von Gegenständen oder Stoffen, die ihrer Art nach objektiv gefährlich sind oder die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind. Ebenfalls verboten ist das Mitbringen von alkoholhaltigen Getränken oder Produkten in den Geltungsbereich dieser Polizeiverordnung. Die Besucher haben grundsätzlich den Anordnungen der Polizei und der Security Folge zu leisten.

Zusätzlich wird eine Allgemeinverfügung über weitere Kontrollmaßnahmen anlässlich der Muswiese erlassen. Diese berechtigt unter anderem zur Kontrolle von mitgeführten Koffern, Taschen, Rucksäcken und Tüten. Bezüglich des genauen Wortlauts der Satzung sowie der Allgemeinverfügung wird auf die angehängten PDF’s verwiesen.

Polizeiverordnung

Lageplan

Allgemeinverfügung